Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 66 Einbeziehung von Filmen aus dem Ausland
Stand: 01.01.2025
Ist die Gegenseitigkeit verbürgt, so können in die Produktionsförderung jährlich bis zu drei Filme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz einbezogen werden. Dabei ist jeweils nur die im Inland erreichte Besucherzahl maßgeblich. Andere Erfolge werden nicht berücksichtigt.
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 66 FFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 48.07Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Vereinbarkeit der Filmabgabe mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 6.08Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 5.08Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 47.07Filmförderung: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Vereinbarkeit der Filmabgabe mit der Belastungsgleichheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 7.08Filmförderung: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Belastungsgleichheit bei der Erhebung der Filmabgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 25.02.2009 – 6 C 49.07Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 – OVG 6 B 8.17Zitiert von 1
- OVG NRW, 02.06.2015 – 15 A 2062/12Anspruch auf Informationszugang zu Verwaltungsvorgängen betreffend ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BVerwG, 26.11.2014 – 6 C 12/13Filmförderung; Anwendbarkeit der Sperrfristenregelung; fehlende Neuheit eines Films zum Zeitpunkt seiner regulären ErstaufführungZitiert von 12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66 FFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.